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Installation und Entfernen
 - Installation
 - Upgrade auf eine neue Version
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Mit Sharity 3 arbeiten
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 - Überblick
 - Sharity und DirectControl
 - Integration von Sharity mit anderer Software
 - Einschränkungen
  
Release Notes
  
Software-Lizenz

Software-Lizenz

Sharity 3
Endanwender-Lizenzvertrag

Version 2006-06-08

WICHTIG: DIESER ENDANWENDER-LIZENZVERTRAG ("EULA") IST EINE VEREINBARUNG ZWISCHEN IHNEN UND OBJECTIVE DEVELOPMENT. LESEN SIE IHN GENAU, BEVOR SIE DIE SOFTWARE BENUTZEN. DER VERTRAG GEWÄHRT IHNEN EINE LIZENZ ZUR BENUTZUNG DER SOFTWARE UND ENTHÄLT GEWÄHRLEISTUNGSINFORMATIONEN SOWIE EINSCHRÄNKUNGEN DER HAFTUNG. INDEM SIE DIE SOFTWARE INSTALLIEREN, KOPIEREN ODER SONST WIE VERWENDEN, STIMMEN SIE DEN BESTIMMUNGEN DIESES VERTRAGES ZU. WENN SIE DEN BESTIMMUNGEN NICHT ZUSTIMMEN, DÜRFEN SIE DIESE SOFTWARE WEDER INSTALLIEREN NOCH SONST WIE BENUTZEN.

1 DEFINITIONEN

1.1 "OBJECTIVE DEVELOPMENT" steht für OBJECTIVE DEVELOPMENT Software GmbH.

1.2 "SOFTWARE" steht für Software-Programme und zugehörige Software-Komponenten, die hiermit von OBJECTIVE DEVELOPMENT zur Verfügung gestellt werden, sowie die entsprechende Dokumentation, Medien, gedrucktes Material und andere Online- oder elektronische Dokumentation.

1.3 "LIZENZSCHLÜSSEL" ist eine Zeichenkette, die Ihnen gewährte Rechte in kompakter Form repräsentiert. Ein LIZENZSCHLÜSSEL enthält Informationen über, aber nicht beschränkt auf:

  • den Besitzer der Lizenz,
  • den Lizenz-Typ (siehe Abschnitt 3 weiter unten),
  • die Anzahl der Computer, auf denen die SOFTWARE installiert und verwendet werden darf ("Anzahl der Plätze"),
  • andere (optionale) Einschränkungen, z.B. welche Eigenschaften der SOFTWARE aktiviert sind.

2 GEWÄHRTE RECHTE

2.1 Installation und Verwendung. Sie dürfen eine Kopie der SOFTWARE auf so vielen Computern installieren und verwenden ("AUSFÜHREN"), wie der Lizenz-Typ und sonstige im LIZENZSCHLÜSSEL angegebene Einschränkungen erlauben (siehe auch Abschnitt 3 weiter unten).

2.2 Netzwerk Installation. Sie dürfen auch eine Kopie der SOFTWARE auf einem Netzwerk-Server installieren und über ein lokales Netzwerk auf Ihren anderen Computern AUSFÜHREN. Allerdings müssen Sie dazu für jeden einzelnen Computer, auf dem die Software vom Server läuft, eine eigene Lizenz erwerben.

3 LIZENZ-TYPEN

3.1 Probe-Modus. Solange kein LIZENZSCHLÜSSEL installiert wurde um bestimmte Lizenz-Rechte einzuräumen, dürfen Sie die SOFTWARE im Probe-Modus (sofern dieser vorhanden ist) ausschliesslich zu Test- und Evaluationszwecken AUSFÜHREN. Im Probe-Modus kann der Funktionsumfang der Software eingeschränkt sein.

3.2 Privat-Lizenz. Die Privat-Lizenz ist auf private, nicht-kommerzielle Verwendung beschränkt.

3.3 Business-Lizenz. Die Business-Lizenz erlaubt es Ihnen, die SOFTWARE in einer kommerziellen oder gewinnorientierten Umgebung AUSZUFÜHREN.

3.4 Demo-Lizenz. Die Demo-Lizenz erlaubt Ihnen, die SOFTWARE in einer kommerziellen oder gewinnorientierten Umgebung zu Test- und Evaluationszwecken laufen zu lassen. Demo-Lizenzen sind für die Dauer eines Monats gültig, sofern mit dem LIZENZSCHLÜSSEL nicht ein anderes Ablaufdatum bestimmt wird.

4 EINSCHRÄNKUNGEN DER LIZENZ

4.1 Weitergabe. Sie dürfen keine Kopien der SOFTWARE oder des LIZENZSCHLÜSSELS an Dritte weitergeben.

4.2 Geheimhaltung. Als Besitzer eines LIZENZSCHLÜSSELS sind Sie für dessen Geheimhaltung verantwortlich. Wenn Dritte durch absichtliche oder fahrlässige Handlungen Ihrerseits Zugriff auf den LIZENZSCHLÜSSEL bekommen, sind Sie für die Schäden, die OBJECTIVE DEVELOPMENT daraus erwachsen, haftbar.

4.3 Reproduktion. Die SOFTWARE darf nur mit formaler Zustimmung von OBJECTIVE DEVELOPMENT auf irgendeinem Medium reproduziert werden (einschliesslich, aber nicht beschränkt auf, CD-ROM, DVD oder Internet Download), ausgenommen zu Backup-Zwecken oder zur Installation.

4.4 Verbot von Reverse Engineering, Dekompilierung und Disassemblierung. Sie dürfen die Software nicht dekompilieren, disassemblieren oder auf sonst eine Art die interne Funktionsweise analysieren, ausgenommen jener Aktivitäten, die trotz dieser Beschränkung von gültigen Gesetzen erlaubt werden.

4.5 Software nicht zum Weiterverkauf bestimmt. Wenn die SOFTWARE oder der LIZENZSCHLÜSSEL mit "NFR" oder "Not for Resale" (= "nicht zum Weiterverkauf bestimmt") bezeichnet ist, dann dürfen Sie sie/ihn nicht verkaufen oder sonst wie für eine Gegenleistung weitergeben.

4.6 Verleih. Sie dürfen die SOFTWARE nicht vermieten, verpachten oder verleihen und auch keine Kopie der SOFTWARE oder ein in diesem Vertrag gewährtes Recht belasten.

4.7 Weitergabe. Sie dürfen Ihre Rechte, die Ihnen mit dieser EULA gewährt werden, nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis von OBJECTIVE DEVELOPMENT weitergeben. Wenn Sie eine Einverständniserklärung eingeholt haben, dürfen Sie diese Lizenz dauerhaft an einen anderen Endanwender weitergeben, vorausgesetzt, dass Sie die gesamte SOFTWARE und den LIZENZSCHLÜSSEL an diesen Endanwender weitergeben und keinerlei Kopien behalten. Der Empfänger der Übertragung muss allen Bestimmungen dieser EULA zustimmen.

4.8 Vorbehalt von Rechten. OBJECTIVE DEVELOPMENT behälte alle Rechte, die nicht explizit weitergegeben wurden.

4.9 Nicht-exklusive Rechte. Ihre Rechte unter dieser EULA sind nicht-exklusiv.

5 COPYRIGHT UND BESITZ

Die SOFTWARE wird durch Copyright-Gesetze und internationale Copyright-Abkommen sowie andere Gesetze und Abkommen des Immaterialgüterrechts geschützt. Die SOFTWARE wird lizenziert, nicht verkauft.

6 VERTRAGSDAUER UND AUFLÖSUNG

6.1 Vertragsdauer. Diese EULA wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. OBJECTIVE DEVELOPMENT darf diese EULA jedoch auflösen und die Ihnen gewährten Rechte aufkündigen, wenn Sie einer ihrer Bestimmungen zuwider handeln. In so einem Fall müssen Sie alle Kopien der SOFTWARE zerstören bzw. löschen.

6.2 Weiterbestehen von Bestimmungen. Alle Vorschriften bezüglich Geheimhaltung, Vertraulichkeit und Beschränkung der Haftung bestehen nach einer Auflösung dieses Vertrages weiter.

7 VERZICHT AUF GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

BESCHRÄNKUNG DER GEWÄHRLEISTUNG. DIE SOFTWARE WIRD "WIE SIE IST" ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, OHNE GARANTIEN JEGLICHER ART. OBJECTIVE DEVELOPMENT UND IHRE LIEFERANTEN LEHNEN HIERMIT, IM MAXIMALEN VON GÜLTIGEN GESETZEN ERLAUBTEN AUSMASS, JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG AB, SEI SIE AUSDRÜCKLICH ODER IMPLIZIT, EINSCHLIESSLICH DER, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE MÄNGELGEWÄHRLEISTUNG, BRAUCHBARKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, EIGENTUM UND FREIHEIT VON RECHTSVERLETZUNGEN IN BEZUG AUF DIE SOFTWARE ODER DIE BEREITSTELLUNG ODER DAS SCHEITERN VON SUPPORT DIENSTLEISTUNGEN. DIESE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG GIBT IHNEN BESTIMMTE RECHTE. SIE KÖNNEN JE NACH STAAT/RECHTSPRECHUNG AUCH ANDERE HABEN.

BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG. OBJECTIVE DEVELOPMENT IST IM MAXIMALEN VON GÜLTIGEN GESETZEN ERLAUBTEN AUSMASS IN KEINEM FALL HAFTBAR FÜR IRGENDWELCHE SPEZIELLEN, ZUFÄLLIGEN, INDIREKTEN, FOLGE- ODER SONSTIGE SCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF SCHÄDEN DURCH GEWINNENTGANG, BETRIEBSUNTERBRECHUNG, VERLUST VON BETRIEBSDATEN ODER JEDEN ANDEREN GELDVERLUST), DIE DURCH DIE VERWENDUNG ODER DIE UNMÖGLICHKEIT DER VERWENDUNG DER SOFTWARE ODER DURCH DIE BEREITSTELLUNG ODER DAS SCHEITERN VON SUPPORT DIENSTLEISTUNGEN ENTSTEHEN. IN JEDEM FALL WIRD OBJECTIVE DEVELOPMENTS HAFTUNG UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER EULA MAXIMAL AUF JENEN BETRAG BEGRENZT, DEN SIE FÜR DIE SOFTWARE BEZAHLT HABEN.

8 VERSCHIEDENE BESTIMMUNGEN

8.1 Salvatorische Klausel. Falls eine der Bestimmungen dieses Vertrages vollständig oder teilweise ungültig, rechtsunwirksam oder undurchführbar ist oder wird, ist die Gültigkeit aller anderen Bestimmungen davon nicht berührt.

8.2 Geltendes Recht. Diesr Vertrag wird durch die Gesetze der Republik Österreich geregelt.

8.3 Gerichtsstand. Die zuständigen Gerichte in Wien/Österreich haben die ausschliessliche Zuständigkeit in Bezug auf alle Auseinandersetzungen in Verbindung mit diesem Vertrag.

Dies ist eine Übersetzung vom 2005-11-21 des englischsprachigen Lizenzvertrages. Sollte diese Übersetzung zum englischsprachigen Original im Widerspruch stehen, so hat das Original Vorrang.


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